Erklärungen zum Messnetz Insheim

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu aktuellen, im Immissionsmessnetz Insheim registrierten seismischen Ereignissen.

Die Messstationen des Immissionsmessnetzes stehen in repräsentativen Gebäuden der Ortschaften im Umfeld des Geothermiekraftwerks und zeichnen alle Erschütterungen auf, die über das tägliche, normale Hintergrundrauschen hinausgehen. Alle Daten werden automatisch aktualisiert und sind jederzeit nachvollziehbar.

Induzierte Seismizität bezeichnet Erdbeben, die durch menschliche Aktivitäten wie Bergbau, Stauseen oder geothermische Projekte verursacht werden können.

Daher werden diese durch menschliche Eingriffe verursachten Erdbeben kontinuierlich überwacht, um jederzeit ein hohes Maß an Sicherheit und den Schutz der umliegenden Infrastruktur zu gewährleisten. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle sind diese Ereignisse so gering, dass sie nicht spürbar sind.

Die Unterscheidung zwischen natürlichen und induzierten Ereignissen ist allerdings wichtig, um die Ursachen der seismischen Aktivitäten besser zu verstehen und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen.

Zuoberst steht unter dem Datum und der Uhrzeit des Auftretens der maximale im gesamten Messnetz gemessene Wert der Bodenschwinggeschwindigkeit. Diese wird an jeder Station kontinuierlich gemessen und ist ein Maß für die Intensität der Bodenbewegung am Beobachtungsort. Es ist üblich, dass jede Station einen etwas anderen Wert misst, da die Intensität der Bodenbewegung mit zunehmendem Abstand von der Schwingungsquelle (dem Erdbeben im tiefen Untergrund) und dem lokalen geologischen Untergrund variiert. Maßgeblich ist der maximale im gesamten Messnetz beobachtete Wert.

Die linke Spalte der Tabelle benennt die Station, die das seismische Ereignis erfasst hat. Wenn das Anschlagen der Messstation als „Ereignis“ geführt wird, handelt es sich um induzierte Seismizität. Wird der Eintrag hingegen als „lokales Erdbeben“ bezeichnet, handelt es sich um ein natürliches Erdbeben.

In der Spalte „Max“ wird die größte gemessene Bodenschwinggeschwindigkeit der jeweiligen Station in mm/s dargestellt. Die nachfolgenden Spalten listen die in horizontaler (X, Y) und vertikaler (Z) Richtung gemessenen Werte. Die Messwerte sind in dieser Darstellung auf die zweite Nachkommastelle gerundet.

Zum Vergleich: Nach DIN 4150-3 ist der Anhaltswert für die strukturelle Unversehrtheit und den Schutz des Erhaltungszustands von denkmalgeschützten Gebäuden eine maximale Schwinggeschwindigkeit von 3 mm/s. Unterhalb dieses Anhaltswertes sind keine Schäden an solchen sensiblen Gebäuden zu befürchten.